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Die Steuerkommission Kaiseraugst ist für die Veranlagung und Überprüfung von Steuern natürlicher Personen zuständig. Sie entscheidet zudem über Einsprachen und gewährleistet die rechtskonforme Umsetzung der kantonalen und kommunalen Steuerbestimmungen.
Zu ihren Hauptaufgaben zählen:
Durchführung von Steuerveranlagungen für natürliche Personen
Prüfung und Entscheid in Einspracheverfahren
Festlegung von Steuerfaktoren, falls Korrekturen notwendig sind
Mitwirkung bei der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen
Kontrolle der Einhaltung von kantonalen und kommunalen Steuerregeln
Protokollführung zu Sitzungen und Entscheiden
Die Steuerkommission fungiert damit als Veranlagungs- und Einsprachebehörde und trägt wesentlich zur Rechtssicherheit im Steuerwesen der Gemeinde bei.